Genitiv

Genitiv

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Ge|ni|tiv 〈m. 1; Gramm.〉 2. Fall der Deklination; oV Genitivus; Sy Wesfall; → Lexikon der Sprachlehre [verkürzt <lat. casus genitivus „Fall, der die Abkunft, Herkunft, Zugehörigkeit bezeichnet“; nicht korrekte Übersetzung aus grch. genike (ptosis) „der die Gattung bezeichnende Fall“]

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Ge|ni|tiv , der; -s, -e [lat. (casus) genitivus = die Herkunft, Zugehörigkeit bezeichnend(er Fall), zu: gignere, Genus] (Sprachwiss.):
1. Kasus, in dem das Objekt bestimmter intransitiver Verben, bestimmte substantivische Attribute u. bestimmte adverbiale Fügungen stehen; Wesfall, zweiter Fall (Abk.: Gen.):
die Präposition »jenseits« regiert den G.;
das Substantiv steht hier im G.
2. Wort, das im Genitiv (1) steht:
der Satz enthält mehrere -e.

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Genitiv
 
[lateinisch (casus) genitivus, zu gignere, genitum »hervorbringen«] der, -s/-e, Genetiv, Wesfall, Sprachwissenschaft: Kasus, der in den Formen des adnominalen Genitivs (beim Nomen stehend; substantiv. Attribut, z. B. »ein Angehöriger seiner Familie«) und des adverbialen Genitivs (beim Verb stehend; Genitivobjekt, z. B. »er gedachte der vergangenen Stunden«) auftritt. In den indogermanischen Sprachen wird der Genitiv heute überwiegend in attributiver Stellung verwendet. Man unterscheidet u. a. Genitivus subiectivus, Genitiv des Subjekts (der Genitiv ist bei einem Bezugswort in Form eines Verbalsubstantivs Subjekt der Verbalhandlung, z. B. »der Aufgang der Gestirne«; bei möglicher Verwechslung mit dem Genitivus obiectivus im Deutschen häufig durch ein Präpositionalgefüge ersetzt, z. B. »die Zerstörungen durch die Wandalen« statt »... der Wandalen«); Genitivus obiectivus, Genitiv des Objekts (der Genitiv ist bei einem Bezugswort in Form eines Verbalsubstantivs Objekt der Verbalhandlung, z. B. »die Betreuung des Kindes«); Genitivus partitivus (zur Bezeichnung der übergeordneten Einheit zu einer im Bezugsbegriff angegebenen Teilmenge, z. B. »ein Teil seiner Einnahmen«; im Deutschen wird er häufig durch ein Präpositionalgefüge mit »von« umschrieben, oder das Attribut wird im gleichen Kasus neben das Bezugswort gestellt, z. B. »ein Glas Wasser« statt »... Wassers«); Genitivus possessivus (zur Bezeichnung von Besitz und Zugehörigkeit, z. B. »der Beruf meines Vaters«); Genitivus qualitatis (zur Bezeichnung der Beschaffenheit oder Eigenschaft, z. B. »eine Katastrophe größeren Ausmaßes«; im Deutschen häufig durch einen Präpositionalausdruck ersetzt, z. B. »von größerem Ausmaß«); Genitivus definitivus (der den mit dem Bezugswort bezeichneten Begriff näher bestimmt, z. B. »die Vorzüge dieser Ware«); Genitivus explicativus (bei dem das Bezugswort ein metaphor. Ausdruck für den Begriff im Genitiv ist, z. B. »die Schrecken des Krieges«); Genitivus absolutus (eine für einen Satzteil oder ganzen Satz stehende Genitivkonstruktion, z. B. englisch »at Saint Martin's«, »in der Sankt Martinskirche«, griechisch »hamilles gignomenes«, »vor Beginn der Schlacht«).
 

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Ge|ni|tiv, der; -s, -e [lat. (casus) genitivus = die Herkunft, Zugehörigkeit bezeichnend(er Fall), zu: gignere, ↑Genus] (Sprachw.): 1. Kasus, in dem das Objekt bestimmter intransitiver Verben, bestimmte substantivische Attribute u. bestimmte adverbiale Fügungen stehen; Wesfall, zweiter Fall: die Präposition „jenseits“ regiert den G.; das Substantiv steht hier im G.; Abk.: Gen. 2. Wort, das im ↑Genitiv (1) steht: der Satz enthält mehrere -e.

Universal-Lexikon. 2012.

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